Mit schwerem Herzen musste ich dieses Jahr die Entscheidung treffen den Waldgartenpark in Passade zu räumen.
Hauptsächlicher Grund ist, dass ich mit der Unteren Naturschutzbehörde keine Einigung für notwendige Bauten auf der Fläche finde. Für die Errichtung auch des kleinsten Bauwerks brauche eine sogenannte landwirtschaftliche Privilegierung, da es sich um eine landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich handelt. Voraussetzung für die landwirtschaftliche Privilegierung ist zunächst die Einstufung als Landwirt. Das alleine reicht aber nicht aus, man muss auch gut begründen (mit einem Geschäftsplan) wie man auf der Fläche wirtschaften will und warum dafür Gebäude notwendig sind.
Ich will an dieser Stelle nicht ausführlich darauf eingehen, wie der Prozess bis zur Entscheidung in Passade aufzuhören war. Vielleicht gehe ich in zukünftigen Beiträgen darauf ein.
Wichtig hier ist, dass die Entscheidung nicht bedeutet, dass das Projekt Waldgartenpark damit beendet ist. Es heißt nur, dass es auf eine andere Art umgesetzt werden muss.
Ich habe in dem einen Jahr viele wertvolle Erfahrungen gesammelt, die ich in Zukunft berücksichtigen werde.